Fragen, die in einem Bewerbungsgespräch nicht beantwortet werden müssen

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hat neben Änderungen im Bewerbungsprozess auch neue Regeln für Bewerbungsgespräche mit sich gebracht. Es gibt diverse Fragen, auf die ein Bewerber nicht antworten muss, viele dürfen im Bewerbungsgespräch gar nicht erst gestellt werden. Einige Beispiele.

Grundlage für diesen Artikel ist u.a. eine amerikanische Studie, in deren Rahmen mehr als 1.000 Personalbeauftragte und 3.000 Jobsuchende nach ihren Erfahrungen befragt worden sind. Einige dieser Fragen mögen harmlos wirken, sind aber in einem Bewerbungsgespräch nicht erlaubt. Andererseits werden in Bewerbungsgesprächen auch schier unglaubliche Fragen gestellt, die sich schon auf den ersten Blick als nicht legitim erweisen.

Sollte Ihnen in einem Bewerbungsgespräch eine nicht gestattete Frage gestellt werden, vergessen Sie nicht: Sie haben zu jeder Zeit die Kontrolle über das Gespräch und können die Antworten auf bestimmte Fragen verweigern. Sie sollten allerdings höflich und freundlich erklären, warum Sie eine Frage nicht beantworten möchten.

Fragen, die laut AGG auf keinen Fall gestellt werden dürfen

  • Würden Sie einer Kirche beitreten, um den Job zu bekommen?
  • Sind Sie Single, und wenn ja, warum?
  • Warum sind Sie nicht verheiratet?
  • Würden Sie von Zeit zu Zeit auf meine Kinder aufpassen?
  • Würden Sie die Nacht mit einem Kunden verbringen, wenn er dies wünscht?

Fragen, die eindeutig zu persönlich sind

  • Wünschen Sie sich Kinder?
  • Sind Sie in Ihrer Beziehung zufrieden?
  • Ist das Ihre echte Haarfarbe?

Fragen, die bei einem Bewerbungsgespräch nicht relevant sind

  • Wer ist Ihr Lieblingsmusiker bei den Rolling Stones?
  • Was würden Sie machen, wenn ich Ihnen einen Elefanten schenken würde?
  • Was halten Sie von dem Gemälde in unserem Büro?

Mit einigen dieser Fragen soll womöglich die Kreativität des Kandidaten geprüft werden, aber keine Antwort wird in irgendeiner Weise die beruflich relevanten Fähigkeiten des Kandidaten widerspiegeln. In einem Bewerbungsgespräch haben diese Fragen nichts zu suchen.

Antworten und Informationen, die Sie disqualifizieren

Aber auch die Antworten von manchen Bewerbern verstoßen eindeutig gegen das AGG oder schließen Sie direkt vom Bewerbungsprozess aus. Informationen wie die folgenden sollten Sie auf keinen Fall preisgeben. In der Tat haben Bewerber diese Aussagen aber gemacht:

  • Ich kann einfach nicht mit Frauen zusammenarbeiten.
  • Ich habe schon einen anderen Job angenommen, dachte aber, vielleicht würde ich hier mehr verdienen.
  • Entschuldigen Sie meine Antworten, ich habe noch einen Kater vom Wochenende. (Das Gespräch war an einen Mittwoch!)
  • Ich hatte einen Traum, in dem mir eine Fee sagte, dass ich in Ihrer Firma arbeiten soll.
  • Ich hätte gerne diesen Job, weil ich damit rechne, bald rausgeschmissen zu werden.
  • Ich habe Ihnen hier eine Urkunde mitgebracht: Ich bin von unserem Fußballverein als „Sexiest Man alive“ gewählt worden.

Einige dieser Antworten und Fragen mögen Ihnen lächerlich erscheinen, kommen so oder so ähnlich aber immer wieder vor. Bereiten Sie sich gut auf das Gespräch vor, bleiben Sie freundlich und beantworten Sie keine Fragen, bei denen Sie das Gefühl haben, dass diese Ihre Privatsphäre streifen. Die meisten Personaler verstehen und respektieren eine klare und freundliche Begründung.

Kennen Sie weitere Fragen, die Ihnen in einem Bewerbungsgespräch gestellt wurden, die Sie aber nicht beantworten wollten oder bei denen Sie sich unsicher waren? Schreiben Sie einfach einen Kommentar unter diesen Artikel.

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Ausgewählte Jobs auf arbeiten.de vom 04.02.2012:

    Ausgewählte Jobs auf stepstone.de vom 04.02.2012:

      Dieser Eintrag wurde am 01. Februar 2008 um 15:57 Uhr von StepStone veröffentlicht und ist Teil der Kategorie(n) Tipps zum Bewerbungsgespräch. Sie können alle Antworten auf diesen Beitrag durch den RSS 2.0 Feed mitverfolgen.
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      13 Kommentare zu diesem Artikel

      1. Gordo

        Sicherlich sind diese Fragen dreist bzw. zu persönlich, aber was will man machen? Wenn man sagt “darauf brauch ich nicht antworten” zieht der Personalchef die Augenbrauen hoch und den Job kann man vergessen, auch wenn er das rechtlich nicht machen dürfte (!), dagegen vorzugehen dürfte äußerst schwierig sein…

      2. Frannie

        Das stimmt schon, aber statt die Frage nicht zu beantworten, kannst Du vielleicht auch einfach eine Antwort erfinden. Du mußt diese Fragen ja nicht wahrheitsgemäß beantworten, denk Dir einfach aus was der Typ hören will.

      3. Monika Rohe

        Hallo,
        ich werde immer wieder auf meine Krankheiten angesprochen.Mein Doc meint ich brauche das nicht zu beantworten !Wie sieht es denn wirklich damit aus.
        Vielleicht kann mir ja einer helfe,diese Fage endlich mal zu klären.
        Vielen Dank u viel Glück bei der Jobsuche

      4. StepStone

        Hallo Frau Rohde,

        eine pauschale Antwort auf Ihre Frage ist leider schwierig da nicht genau ersichtlich ist in welchem Zusammenhang Sie nach Krankheiten gefragt werden.

        Prinzipiell ist es so, dass Fragen nach Krankheiten im Einstellungsgespräch zulässig sind, wenn Sie als Bewerberin dadurch die Eignung für die vorgesehene Tätigkeit verlieren würden. Eine solche Auswirkung wird z.B. bei Heilberufen, beim Umgang mit Lebensmitteln, etc. unterstellt. In solchen Fällen ist die Frage nach Krankheiten erlaubt und muss von Ihnen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Falls Sie dies nicht tun, hat der Arbeitgeber das Recht, einen mit Ihnen geschlossenen Arbeitsvertrag zu kündigen.

        Mit freundlichen Grüßen
        Ihr StepStone Rekrutierungsteam

      5. Monika Rohe

        Hallo ich habe eine qualifizierte Antwort vom Step Stone Rekrutierungsteam erhalten.Ansonsten neun mal Müll per Müll.Lasst es einfach ganz sein.Danke
        An das Step Stone Team vielen Dank!

      6. Silas

        Mag sein dass wen man sagt das man die frage nicht beantorten möchte den job vergessen kann. Aber wenn ein personalchef mir derartige fragen stellt möchte ich ehrlich gesagt auch nicht in so einem betrieb nicht arbeiten.

      7. Heiko, H

        Hallo,

        ich meine, dass es immer fragen geben wird, die einen Bewerber überlegen lassen und auf die sich keiner vorbereiten kann. Aber ein Bewerber sollte ca. 70% des Gespräches führen und kann sich demzufolge auch die Zeit nehmen eine gute Antwort zu präsentieren. Besser man nimmt sich einige Sekunden für eine gelungene Antwort, als wenn man anfängt zu Stottern oder zu Lügen. Mein Rat: so bleiben wie (mann, frau) ist, sich nicht verstellen, dann wird es auch klappen mit dem neuen Job.

      8. sabrina

        ich finde man sollte sich schon ziemlich gut auf fragen vorbereitet sein denn man weiß ja nie, wie die fragen gestellt werden. es ist schon gut wenn man sich drauf vorberitet und man sollte sich vorher gut überlegen was und iwe man antwortet also ein tipp: übt doch mal zuhause mit dem partner/in oder mit euren eltern

      9. Julia

        hallo

        auch wenn das jetzt viele nicht verstehen werden aber ich finde man sollte nicht gleich überreagieren wenn das gegenüber einen nach krankheiten fragt oder fragt ob man kinder haben will…wo ist das problem einfach ehrlich zu sein und zu sagen “ja später will ich mal kinder” oder “nein ich möchte definitiv keine”?? und bei krankheiten…ganz ehrlich? ich würd auch gerne wissen ob mein vielleicht zukünftiger arbeitnehmen schon nach ein paar tegen wegen nem hexenschuss oder sonstigem ausfällt. ich finde es schon ungerecht genug das frauen dem arbeitgeben bis zu einer bestimmten zeit verschweigen dürefen das sie schwanger sind auch wenn sie es schon beim vorstellungsgespräch wusste…und bevor jetzt jeder sagt” die ist doch sicher arbeitgeberin”…nein!..ich bin arbeitssuchend! ich hab nun mal meine meinung und finde es wird viel überbewertet..

        mfg
        julia

      10. Bernd

        Es geht ja im Zusammenhang mit dem AGG nicht um irgend welche Fragen, die gestellt werden dürfen oder nicht. Es geht um Benachteiligung und Diskriminierung. Und unsere Gesellschaft MUSS ein Interesse daran haben, Diskriminierungen zu vermeiden. Insofern finde ich persönlich auch das AGG und die sich daraus ergebenden Konsequenzen richtig.

        Wer die 40. Absage auf seine Bewerbungen erhalten hat, darf sich – wenn seine Qualifikation angemessen war – durchaus mit der Frage beschäftigen, ob die Absagen nicht aus Gründen erfolgen, die was mit “Benachteiligung und Diskriminierung” zu tun haben. Oft genug ist in der Stellenausschreibung schon zu erkennen, dass etwas nicht ganz “koscher” ist. Wer Ablehnungen erhält und Diskriminierung vermutet, findet übrigens bei agg.jobsaktiv.de eine brauchbare Hilfe.

      11. G. Forler

        Hallo ich wünsch euch erst mal einen schönen Tag

        Ich hatte beim letzten Arbeitgeber rechtliche Probleme auf Grund dessen ich meinen Arbeitgeber verklagen musste.
        Er hat gesetzliche Feiertage nicht gezahlt, Die Arbeitszeit wurde etwa ein Tag vorher geregelt und ein Zwischenzeugnis stellte er mir auch nicht aus.

        Mir wird in ‘Bewerbungsgesprächen oft die Frage gestellt warum ich beim letzten Arbeitgeber aufgehört habe zu arbeiten.

        Ich müsste antworten das ich Ihn verklagen musste und auch recht bekam.

        In wie fern muss ich auf Fragen zum letzten Angestelltenverhältnis antworten?

        Wenn jemand Erfahrung hat mit dieser Problematik wäre ich sehr erfreut eine kleine E-Mail zu erhalten.

        Vielen Dank im Voraus

        G.Forler

      12. Bernd

        Ich halte die FRAGE nach dem bisherigen Arbeitsverhältnis für gerechtfertigt (ohne das juristisch geprüft zu haben). In diesem Fall geht es aus meiner Sicht auch weniger um die Frage sondern vielmehr um die Antwort, die darauf zu geben ist.
        BewerberInnen, die bei einer solchen Frage über den Ex-AG hergezogen haben oder ein anders geartetes negatives Bild von ihm gemalt haben, haben in dieser Frage von mir nie Pluspunkte bekommen.

        Die meisten Pluspunkte gab es, wenn der/die BewerberIn klar gemacht hat, dass es nicht zu den Gepflogenheiten gehört, bei Bewerbungen über abgeschlossene Arbeitsverhältnisse zu sprechen. Ich selbst würde auch nicht wollen, dass ein ehemaliger Arbeitnehmer bei potentiellen neuen Arbeitgebern “aus dem Nähkästchen” plaudert.

      13. Juliane

        Ich denke man kann auch ganz sachlich mit einem potenziellen neuen AG über so einen Fall sprechen. Ich denke die meisten haben verständnis – und da du ja recht bekommen hast, wirst du da sicher kein Problem bekommen. Mein Schwiegerpaps war auch bei so einer Firma beschäftigt und hat hat auch nach sachlicher Erklärung der Fakten keine Probleme gehabt neue Arbeit zu finden. Hauptsache sachlich bleiben und niemanden schlecht machen!

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