Das perfekte Arbeitszeugnis
Ein gutes Arbeitszeugnis ist für Ihre Bewerbung äußerst wichtig. Das Arbeitszeugnis gibt Ihrem potenziellen neuen Arbeitgeber entscheidende Anhaltspunkte hinsichtlich Ihrer Qualifikation. Für die Bewertung von Arbeitsleistungen gibt es standardisierte Formulierungen und regelrechte „Geheimcodes“, die Sie kennen sollten. Wir sagen Ihnen, worauf Sie beim Arbeitszeugnis achten müssen.
Das perfekte Arbeitszeugnis: Fallstricke
Vorgesetzte sind verpflichtet, den Arbeitnehmer in dessen Arbeitszeugnis positiv zu bewerten: Die Wertungen dürfen dem weiteren beruflichen Werdegang des Mitarbeiters nicht hinderlich sein. Um Kollegen in anderen Unternehmen eine objektive Einschätzung zu liefern, nutzen Personalmanager daher einen speziellen Code.
Unser dringender Rat: Lassen Sie Ihr Arbeitszeugnis auf eventuell negative Formulierungen hin prüfen. Wenn es möglich ist, legen Sie selbst einen Entwurf Ihres Arbeitszeugnisses vor. So minimieren Sie Fehlerquellen und erstellen einen Gradmesser für die endgültige Fassung.
Das perfekte Arbeitszeugnis: Zeugnisaufbau
Das Arbeitszeugnis beginnt mit der nüchternen Beschreibung Ihres letzten Beschäftigungsverhältnisses. Es folgt die Auflistung der zentralen Arbeitsbereiche sowie eine Beschreibung Ihrer Aufgaben. Unser Rat für ein gutes Arbeitszeugnis daher: Achten Sie darauf, dass keine wesentlichen Aufgaben vergessen werden und dass die relevantesten Punkte zuerst genannt werden.
Der Beschreibung folgt im fehlerfreien Arbeitszeugnis die Bewertung. Anschließend werden besondere Leistungen hervorgehoben und Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kollegen bewertet. In einem guten Arbeitszeugnis wird das Bedauern über das Ausscheiden des verdienten Mitarbeiters ausgedrückt, das Zeugnis schließt mit den „besten Wünschen“ für die berufliche Zukunft.
Das perfekte Arbeitszeugnis: Bewertungen
Im Arbeitszeugnis werden Noten vergeben, auch wenn man es auf den ersten Blick nicht sieht. Wichtig: Die übertragenen Aufgaben sollten stets zur „vollsten Zufriedenheit“ erfüllt sein. Diese Einschätzung entspricht im Arbeitszeugnis der Note Eins.
Wird Ihnen im Arbeitszeugnis „volle Zufriedenheit“ bescheinigt, bedeutet das eine Bewertung mit der Note Zwei. Äußert der Arbeitgeber sich „im Großen und Ganzen“ zufrieden oder haben Ihre Leistungen schlicht „den Erwartungen entsprochen“, kommt dies einem Mangelhaft im Arbeitszeugnis gleich. Als unzureichend (Note Sechs) werden Ihre Leistungen bewertet, wenn man Ihnen lediglich „Bemühen“ attestiert.
Das perfekte Arbeitszeugnis: Geheimcodes
Positiv klingende Formulierungen transportieren im Arbeitszeugnis negative Wertungen. Betont Ihr Arbeitgeber Nebensächlichkeiten im Arbeitszeugnis, ist Vorsicht geboten. Beispiel: Ein Loblied auf Ihre Pünktlichkeit bedeutet, dass dem Verfasser des Arbeitszeugnisses zu Ihrer eigentlichen Arbeit wohl nichts Positives eingefallen ist.
Achtung auch bei Formulierungen, die Ihr Verhältnis zu Kollegen und Ihr generelles Auftreten beschreiben. Im Arbeitszeugnis ist der „gesellige“ Mitarbeiter schlicht ein Trinker und der „einfühlsame“ Kollege ein Grabscher.
Der Verzicht auf Einschätzungen, die eigentlich zu erwarten sind, ist oft ein verborgener Hinweis unter Personalern. Eine ebenso große Rolle spielt die Reihenfolge, denn mithilfe dieser gewichtet der Personalmanager den Stellenwert Ihrer Leistungen.
Der wichtigste Tipp zum Schluss: Achten Sie bei der Übergabe des Arbeitszeugnisses auf Vollständigkeit, verräterische Formulierungen und die richtige Reihenfolge.
Lesen Sie hier wie Ihnen ein gutes Arbeitszeugnis den Weg zum neuen Job eröffnen kann.
Ausgewählte Jobs auf arbeiten.de vom 04.02.2012:
Ausgewählte Jobs auf stepstone.de vom 04.02.2012:




Ich finde die ganzen Tips mit dem Zeugnis echt lustig, soll man sich das Zeugnis selber schreiben? Wenn man erstmal eins in die Hände gedrückt bekommt ist es eh meistens zu spät, oder?
Habe ein Probe arbeiten hinter mir bei dem ich morgens um 6.30Uhr angefangen habe und abends um 19.30 uhr nach hause kam.Und trotz allen bemühungen habe ich die Lehrstelle nicht bekommen.Da ich erst 16 Jahre bin und ich noch keine Ahnung von Arbeitszeugnisse habe würde ich mich freuen wenn mir jemand sagen könnte ob es nun gut oder schlecht ist.
Pünktlichkeit-sehr gut-
Höflichkeit-sehr gut
Belastbarkeit-gut
Teamfähigkeit-gut
Interesse-gut
Würde mich sehr über eine Hilfe freuen
Danke im vorraus
Ich kenne tatsächlich Firmen, die die Zeugnisse vom Gekündtigen selbst schreiben lassen und sie dann nur abzeichnen. So unabwägig ist das also keineswegs.
Also: Für den Arbeitgeber (Zeugnisaussteller) besteht grdstzl. das Dilemma, dass er dem Ausscheidenden ein wohlwollendes (für sein berufliches Fortkommen geeignetes) Zeugnis ausstellen muss, dabei aber auch der Wahrheitspflicht unterliegt. Diese beiden Faktoren sind manchmal schwer unter einen Hut zu bringen; gerade dann, wenn der Arbeitnehmer keine so guten Leistungen erbracht hat. Sind die Formulierungen aus Sicht des Beurteilten zu schlecht, hat er das Recht, eine bessere Formulierung zu fordern – sollte sich der Arbeitgeber weigern, hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, diese Forderung vor dem Arbeitsgericht einzuklagen.
GANZ WICHTIG: Als einer von drei geschäftsführenden Gesellschaftern bin ich aus einer Fa. ausgeschieden. Ist es so, dass ich als Verantwortlicher für den Bereich Personalwesen mir mein Arbeitszeugnis selbst ausstellen müsste?