AGG: Das Gesetz beeinflusst auch die Bewerbungen
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hat seit seiner Einführung am 18.08.2006 nicht nur in den Unternehmen für viel Wirbel gesorgt, denn aus Furcht vor möglichen Klagen, haben viele Unternehmen ihre Bewerbungsverfahren umgestellt. Dies bringt für Ihre Bewerbungen insofern Änderungen mit sich, dass Sie auf einige persönliche Fragen nicht mehr antworten müssen.
Welche Angaben Sie machen müssen und welche nicht
- Bewerber müssen auf persönliche Fragen zu Alter, Familienstand, Kindern, Religion und sexueller Orientierung etc. nicht mehr antworten.
- Einige Unternehmen könnten eventuell anonymisierte Lebensläufe bevorzugen, dies sollte im Vorfeld mit den Unternehmen abgeklärt werden.
- Lichtbilder sollten Sie nur noch in die Bewerbung aufnehmen, wenn sie wirklich vom Unternehmen angefordert werden.
- Bewerbungsgespräche werden in der Regel mit zwei Interviewpartnern geführt.
- Bewerber, die sich benachteiligt sehen, haben die Möglichkeit, gerichtlich dagegen vorzugehen.
Nach wie vor sollten Sie diese Inhalte in den Lebenslauf integrieren:
- Schulbildung, Ausbildung, Hochschulbildung
- Sprachkenntnisse
- EDV-Kenntnisse
- Berufserfahrung und berufsspezifische Kenntnisse
- Berufsergänzende Fähigkeiten
- Zeugnisse und Nachweise (als Anlagen)
Sie müssen keine Informationen weglassen, die für Ihre Qualifikation von Bedeutung sind. Wenn Sie sich allerdings streng an das AGG halten wollen, sollten Sie folgende Angaben nur nach ausdrücklicher Aufforderung machen:
- Geburtsdatum und Geburtsort
- Geschlecht
- Familienstand
- Nationalität
- Lichtbild
- Religion
AGG: Diskriminierung verboten
Unternehmen müssen aufgrund des AGG ihre Stellenanzeigen so neutral wie möglich formulieren. So müssen die Inserate nicht nur geschlechtsneutral sein, künftig dürften Stellenanzeigen auch keine Formulierungen wie z.B. „junges Team“ mehr enthalten, denn kein Bewerber darf aufgrund seines Alters benachteiligt werden.
Somit kommen jetzt auch Bewerber in Betracht, die bislang aufgrund starrer Altersgrenzen ausgegrenzt worden sind, und auch männliche Kandidaten können sich problemlos um die Stelle der Sekretärin bewerben. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz: Diskriminierung verboten!
Das AGG regelt nicht nur die Einstellung von Mitarbeitern, sondern auch Details zum laufenden Arbeitsverhältnis und zur Kündigung. Gegebenenfalls kann man auf Schadensersatz klagen, wenn man aufgrund
- seines Geschlechts,
- seiner ethnischen Herkunft,
- seiner Weltanschauung,
- seiner Religion,
- seines Alters,
- seiner sexuellen Identität
- oder einer Behinderung
diskriminiert wird. Das beklagte Unternehmen ist dann in der Beweispflicht und muss nachweisen, dass keine Diskriminierung im Sinne des AGG vorliegt. Hat man als Bewerber das Gefühl, das Unternehmen hätte gegen das AGG verstoßen, kann man innerhalb von zwei Monaten eine entsprechende Klage einreichen. Unternehmen sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter im Hinblick auf die Inhalte des AGG zu schulen und werden künftig alle Bewerbungsprozesse schriftlich dokumentieren und für mehrere Monate archivieren.
Hier haben wir weitere Informationen für die Erstellung Ihrer Bewerbungen zusammengestellt:
- Weitere Regeln, die Sie bei Ihren Bewerbungen beachten sollten
- Das AGG im Überblick
- Informationen zum AGG vom Bundesministerium der Justiz
Ausgewählte Jobs auf arbeiten.de vom 04.02.2012:
Ausgewählte Jobs auf stepstone.de vom 04.02.2012:




Ich finde das AGG gut. Es wäre doch sehr traurig wenn jemand noch nicht mal die Chance bekommt dem Unternehmer zeigen zu können was man kann, nur weil man zu alt oder Homosexuelle ist.
Meiner Meinung nach ist das AGG längst überfällig gewesen. Es kann nicht sein, dass im Grundgesetz steht, dass Männer und Frauen gleichberechtigt sind, aber in Wirklichkeit es teilweise starke Benachteiligung gibt. Gerade für ältere Arbeitnehmer gibt es jetzt endlich bessere Möglichkeiten, sich um eine neue Arbeitsstelle erfolgreich zu bemühen.
Das AGG wurde infolge einer EU-Richtlinie umgesetzt. Eine entsprechende Rechtsprechung gab es aber schon längst vorher, besonders im Arbeitsrecht.. ;)
Hallo,
habe ich das jetzt richtig verstanden? Man soll kein Lichtbild mehr einfügen solange dies nicht ausdrücklich verlangt wurde? Oder ist es trotzdem noch “Standart” Bewerbungen mit Bild zu senden?
Und wie sieht das eigentlich aus mit einem Deckblatt für die Bewerbungsmappe? Ich habe vor 4 Jahen in der Schule noch gelernt das das Anschreiben die erste Seite in der Bewerbungsmappe ist, dann Lebenslauf mit Lichtbild (oben rechts in der Ecke) und dann Zeugniss, Bescheinigungen, etc (dabei immer die aktuellsten nach oben). Ist das so noch aktuell?
Jetzt habe ich aber schon öfter gehört das einige ein Deckball als erste Seite ihrer Bewerbungsmappe gestalten. Auf diesem wird dann z.B. der Name von Berwerber und Empfänger, die Stelle, usw. genannt. Ist so ein Deckblatt ratsam? Wenn ja, was sollte darauf stehen, wie sollte es aussehen?
Noch ein dickes Lob für diese Seite, echt gut gemacht!
[...] denn nun jemand, was in Deutschland rein muss in die Bewerbung??? Oder eben nicht? Kannst du hier genau nachlesen. @Martin [...]
Hallo ichhabe jetzt direkt eine Frage. Wo schreibe ich meine Behinderung in den Bewerbungsunterlagen hin? Bewerbung selbst? Lebenslauf? Kann mir bitte jemand helfen?? Es ist dringend!! Danke.
Liebe Grüße Melanie
Das Gesetz führt dazu, daß man bzgl. Absagen, die nicht begründet werden, nur spekulieren kann woran es lag. Es gibt keinen Lerneffekt. Da hilft dann nur professionelle Beratung.
@Melanie: nur wenn die Behinderung Auswirkung auf die berufliche Tätigkeit hat würde ich diese im Lebenslauf bei den persönlichen Daten abgeben (Rat eines Laien).
Hallo ich habe da mal eine frage. Vor einiger Zeit habe ich erfolgreich eine Alkoholtherapie hinter mir gebracht und bin seit 5 Jahren trocken. Die Therapeuten sagten zu mir, das ich es sagen soll, wenn mich jemand fragt bei einer Bewerbung. Ich habe aber das Gefühl das dies immer ein Hinderungsgrund sein wird. Nartürlich würde das kein Arbeitgeber zu geben. Meine Frage ist einfach muß ich es erwähnen, wenn mich nach krankheiten fragt. Muß ich zugeben das ich Alkoholiker(trocken) bin. Auf eine baldige Antwort wäre ich sehr Dankbar. (PS. Ich bewerbe mich als Kraftfahrer bzw. Auslieferungsfahrer)
Weglassen oder nicht ? Man kann anhand des beruflichen Werdegangs doch sowieso in etwa sehen
wie alt derjenige ist und in den Zeugnissen sieht man es auch – das Alter !
Gegen Altersdiskriminierung kann man sich nicht wehren !
Das Alter bleibt immer sichtbar. Zeugnisse oder auch Lohnsteuerkarte usw. Schützen kann man sich voe zu Jung oder zu Alt nicht. Wenn man zB im Gespräch sagt: brauche ich nicht zu sagen? Da sitzt man(n) oder Frau aber dumm da.
@Stephan: Genau das gibt mir auch zu denken.
Denn der Absagegrund existiert,auch wenn er dem Bewerber nicht mitgeteilt wird. Der Grund,warum die Entscheidung getroffen wurde,steht im Raum,auch wenn der Personalentscheider ihn für sich behält/behalten muss. Bei allen Vorteilen des AGG,man möchte doch als Bewerber auch seine Fehler verbessern,aber da muss man auch erst mal wissen,was man falsch gemacht hat.
Was ist das für ein Rat: “Lichtbilder sollten Sie nur noch in die Bewerbung aufnehmen, wenn sie wirklich vom Unternehmen angefordert werden.”
Nach dem AGG dürften Unternehmen keine Lichtbilder mehr anfordern!!!!
Hallo Leute !
Wie stehe ich denn da wenn ich die Auskunft verweigere ?
Also gilt:
Entweder Antwort und Chance auf den Job oder keine Antwort und Absage.
Und wie sieht es auch, wenn man seinen evtl. künftigen Arbeitgeber belügt ? (Vertrauensverhältnis?)
Ich sage in einem Vorstellungsgespräch daß ich keine Schulden habe und plötzlich taucht auf Arbeit der Gerichtsvollzieher auf – oder noch besser – die Polizei um mich in Haft zu nehmen wegen nicht anggegebener EV …
Sehr geehrte Damen und Herren,
vor kurzem eine Firma in Berlin, wo ich mich beworben habe, hat mich abgelehnt und mir die Bewerbung einer anderen afrikanischen Person zurückgeschickt.
Meine Unterlagen haben sie nicht gelesen bzw. geprüft als Diplom verwaltungswissenschaftler (Uni), schickten sie mir die Bewerbungsunterlagen eines anderen Bewerbers (Azubi.
Meine Behauptung ist: Sie haben meine Bewerbungsunterlagen überhaupt nicht geprüft. Und weil ich ein schwarzer Mann bin, entschieden sie sich bereits vor meiner Bewerbung, dass sie Afrikaner bei ihrer Firma nicht wollen.
Alles, was sie getan haben, war mit Vorurteilen, mir die Bewerbungsunterlagen eines anderen schwarzen Mannes mit unterschiedlichen Qualifikationen zu schicken. Das ist durchaus Übel! Ich habe die Beweise und ich werde der Nation zeigen, wie wir (ausländische Akademiker) in Deutschland unter Rassismus leiden.
Nach meinen Studium der Verwaltungswissenschaften im Jahr 2009 habe ich mehr als 875 Bewerbungen geschrieben ohne Anstellung. Ich kann wetten, dass ich die Ablehnungen nicht wegen meiner Kompetenz gekriegt habe, sondern wegen meiner Hautfarbe und Herkunft.
Was soll ich machen?
Vielen Dank!