AGG – Das Gesetz beeinflusst auch die Bewerbungen
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hat seit seiner Einführung am 18.08.2006 nicht nur in den Unternehmen für viel Wirbel gesorgt, denn aus Furcht vor möglichen Klagen, haben viele Unternehmen ihre Bewerbungsverfahren umgestellt.
Dies bringt nun auch für die Bewerbungen einige Änderungen mit sich, Bewerber müssen künftig auf folgende persönliche Fragen nicht mehr antworten:
- Bewerber müssen auf persönliche Fragen zu Alter, Familienstand, Kindern, Religion und sexueller Orientierung etc. nicht mehr antworten.
- Einige Unternehmen könnten eventuell anonymisierte Lebensläufe bevorzugen, dies sollte im Vorfeld mit den Unternehmen abgeklärt werden.
- Lichtbilder sollten Sie nur noch mit aufnehmen, wenn sie wirklich vom Unternehmen angefordert werden.
- Bewerbungsgespräche werden in der Regel mit zwei Interviewpartnern geführt werden.
- Opfer von unberechtigten Benachteiligungen haben die Möglichkeit gerichtlich dagegen vorzugehen.
Nach wie vor sollten Sie diese Inhalte im Lebenslauf Ihrer Bewerbungen haben:
- Schulbildung, Ausbildung, Hochschulbildung
- Sprachkenntnisse
- EDV-Kenntnisse
- Berufserfahrung und berufsspezifische Kenntnisse
- Berufsergänzende Fähigkeiten
- Zeugnisse und Nachweise (als Anlagen)
Sie müssen keine Informationen weglassen, die für Ihre Qualifikation von Bedeutung sind. Allerdings wenn Sie sich streng an das AGG halten wollen, sollten Sie folgende Angaben nur nach ausdrücklicher Aufforderung in Ihren Bewerbungen machen:
- Geburtsdatum und Geburtsort
- Geschlecht
- Familienstand
- Nationalität
- Lichtbild
- Religion
Unternehmen müssen durch das AGG Gesetz ihre Stellenanzeigen so neutral wie möglich formulieren. So müssen die Inserate nicht nur geschlechtsneutral sein, künftig dürften Bewerber in Stellenanzeigen auch die Worte “junges Team” nicht mehr finden, denn kein Bewerber darf aufgrund seines Alters benachteiligt werden. Somit kommen jetzt auch Bewerber in Frage, die bislang aufgrund starrer Altersgrenzen ausgegrenzt wurden und auch männliche Aspiranten können sich problemlos auf die Stelle der “Sekretärin” bewerben.Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz: Diskriminierung verboten! Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz regelt nicht nur die Einstellung von Mitarbeitern, sondern auch Dinge zum laufenden Arbeitsverhältnis und zur Kündigung. Gegebenenfalls kann man auf Schadensersatz klagen, wenn man aufgrund
- seines Geschlechts,
- ethnischen Herkunft,
- seiner Weltanschauung,
- seiner Religion,
- seines Alters,
- seiner sexuellen Identität
- oder einer Behinderung
gemäß AGG diskriminiert wurde. Das beklagte Unternehmen ist dann in der Beweispflicht und muss nachweisen, dass keine Diskriminierung im Sinne des AGG vorliegt. Hat man als Bewerber das Gefühl, das Unternehmen hätte gegen das AGG verstoßen, dann muss man innerhalb von zwei Monaten eine entsprechende Klage einreichen. Unternehmen sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter auf die Inhalte des AGG zu schulen und werden künftig überwiegend den Bewerbungsprozess schriftlich dokumentieren und für mehrere Monate archivieren.
Hier haben wir weitere Informationen für die Erstellung Ihrer Bewerbungen zusammengestellt:
- Weitere Regeln die Sie bei Ihren Bewerbungen beachten sollten
- Das AGG im Überblick
- Informationen zum AGG vom Bundesministerium der Justiz









Ich finde das AGG gut. Es wäre doch sehr traurig wenn jemand noch nicht mal die Chance bekommt dem Unternehmer zeigen zu können was man kann, nur weil man zu alt oder Homosexuelle ist.
Meiner Meinung nach ist das AGG längst überfällig gewesen. Es kann nicht sein, dass im Grundgesetz steht, dass Männer und Frauen gleichberechtigt sind, aber in Wirklichkeit es teilweise starke Benachteiligung gibt. Gerade für ältere Arbeitnehmer gibt es jetzt endlich bessere Möglichkeiten, sich um eine neue Arbeitsstelle erfolgreich zu bemühen.
Das AGG wurde infolge einer EU-Richtlinie umgesetzt. Eine entsprechende Rechtsprechung gab es aber schon längst vorher, besonders im Arbeitsrecht..
Hallo,
habe ich das jetzt richtig verstanden? Man soll kein Lichtbild mehr einfügen solange dies nicht ausdrücklich verlangt wurde? Oder ist es trotzdem noch “Standart” Bewerbungen mit Bild zu senden?
Und wie sieht das eigentlich aus mit einem Deckblatt für die Bewerbungsmappe? Ich habe vor 4 Jahen in der Schule noch gelernt das das Anschreiben die erste Seite in der Bewerbungsmappe ist, dann Lebenslauf mit Lichtbild (oben rechts in der Ecke) und dann Zeugniss, Bescheinigungen, etc (dabei immer die aktuellsten nach oben). Ist das so noch aktuell?
Jetzt habe ich aber schon öfter gehört das einige ein Deckball als erste Seite ihrer Bewerbungsmappe gestalten. Auf diesem wird dann z.B. der Name von Berwerber und Empfänger, die Stelle, usw. genannt. Ist so ein Deckblatt ratsam? Wenn ja, was sollte darauf stehen, wie sollte es aussehen?
Noch ein dickes Lob für diese Seite, echt gut gemacht!
[...] denn nun jemand, was in Deutschland rein muss in die Bewerbung??? Oder eben nicht? Kannst du hier genau nachlesen. @Martin [...]
Hallo ichhabe jetzt direkt eine Frage. Wo schreibe ich meine Behinderung in den Bewerbungsunterlagen hin? Bewerbung selbst? Lebenslauf? Kann mir bitte jemand helfen?? Es ist dringend!! Danke.
Liebe Grüße Melanie
Das Gesetz führt dazu, daß man bzgl. Absagen, die nicht begründet werden, nur spekulieren kann woran es lag. Es gibt keinen Lerneffekt. Da hilft dann nur professionelle Beratung.
@Melanie: nur wenn die Behinderung Auswirkung auf die berufliche Tätigkeit hat würde ich diese im Lebenslauf bei den persönlichen Daten abgeben (Rat eines Laien).
Hallo ich habe da mal eine frage. Vor einiger Zeit habe ich erfolgreich eine Alkoholtherapie hinter mir gebracht und bin seit 5 Jahren trocken. Die Therapeuten sagten zu mir, das ich es sagen soll, wenn mich jemand fragt bei einer Bewerbung. Ich habe aber das Gefühl das dies immer ein Hinderungsgrund sein wird. Nartürlich würde das kein Arbeitgeber zu geben. Meine Frage ist einfach muß ich es erwähnen, wenn mich nach krankheiten fragt. Muß ich zugeben das ich Alkoholiker(trocken) bin. Auf eine baldige Antwort wäre ich sehr Dankbar. (PS. Ich bewerbe mich als Kraftfahrer bzw. Auslieferungsfahrer)