400-Euro-Job: Aus dem Minijob das Maximale rausholen

Der 400-Euro-Job – oder Minijob – ist  ein Beschäftigungsverhältnis, bei dem ein Betrag von maximal 400 Euro monatlich verdient werden darf. Achtung: Sobald dieser Betrag überschritten wird, ist das Einkommen steuerpflichtig – schließlich handelt es sich dann nicht mehr um einen 400-Euro-Job. Es fallen zudem Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung an.

Ob Schüler, Student, Rentner oder Nebenberufler: Der 400-Euro-Job erfreut sich wachsender Beliebtheit. Er ist sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber ein lukratives Beschäftigungsverhältnis. 400-Euro-Jobs werden in praktisch jeder Branche vergeben. Besonders häufig treten sie im Dienstleistungsgewerbe – beispielsweise im Bereich der Gastronomie – sowie in der Industrie auf.

Karriere-Sprungbrett Minijob

Der 400-Euro-Job ist häufig mehr als eine bloße Einkommensquelle. Viele Minijobber nutzen ihn als Karriere-Sprungbrett. Wer sich in seinem 400-Euro-Job bewährt, schafft mit etwas Glück den Einstieg in die Festanstellung. Was viele Arbeitnehmer nicht wissen: Mit einem 400-Euro-Job sind ähnliche Rechte verbunden wie mit einer klassischen Festanstellung. Hätten Sie zum Beispiel gewusst, dass der Minijobber gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Urlaub hat?

Ihre Rechte auf einen Blick

  • Urlaub und 400-Euro-Job: Der Arbeitnehmer hat einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Urlaub.
  • Krankheit und 400-Euro-Job: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, krankheitsbedingte Ausfälle zu entlohnen. Achtung: Diese Anspruch ist zeitlich befristet.
  • Feiertage und 400-Euro-Job: Fällt ein Arbeitstag auf einen gesetzlichen Feiertag, so wird dieser trotzdem wie ein regulärer Arbeitstag entlohnt.
  • Mutterschaftsgeld und 400-Euro-Job: Der Arbeitgeber zahlt einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, sobald das monatliche Einkommen einen Betrag von 390 Euro übersteigt.
  • Kündigung und 400-Euro-Job: Der Arbeitgeber ist auch bei einem 400-Euro-Job verpflichtet, die gesetzliche Kündigungsfrist zu wahren.
  • Rentenversicherung und 400-Euro-Job: Der Arbeitgeber führt monatlich Ihre Beiträge zur Rentenversicherung ab. Diese werden nicht von Ihrem Einkommen abgezogen. Wer möchte, kann diesen Betrag durch eigene Zahlungen aufstocken. Darüber muss der Arbeitgeber schriftlich informiert werden. Ein geringfügiger Betrag Ihres Einkommens aus dem 400-Euro-Job (4,9%) wird daraufhin nicht ausgezahlt, sondern direkt vom Arbeitgeber an die Minijob-Zentrale abgeführt. Je früher Sie mit dieser Extra-Zahlung beginnen, desto höher ist der Betrag, der sich mit der Zeit auf Ihrem Rentenkonto summiert.
  • Weihnachtsgeld und 400-Euro-Job: Genau wie der Festangestellte kann auch der Minijobber mit  dem Arbeitgeber ein Weihnachtsgeld aushandeln, vorausgesetzt, solche Zahlungen sind im Unternehmen üblich. Vorsicht: Wird dabei die Grenze von 4.800 Euro im Jahr (12 Monatsgehälter zu 400€) überschritten, so wird das Einkommen voll beitragspflichtig, denn es handelt sich bei dem Beschäftigungsverhältnis nicht mehr um einen 400-Euro-Job.

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400-Euro-Job: Brutto = Netto

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      Dieser Eintrag wurde am 19. Juni 2009 um 18:27 Uhr von eder veröffentlicht und ist Teil der Kategorie(n) Tipps zum Gehalt, Tipps zur Jobsuche. Sie können alle Antworten auf diesen Beitrag durch den RSS 2.0 Feed mitverfolgen.
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      Ein Kommentar zu diesem Artikel

      1. Rutz

        Zwei Fragen habe ich noch .
        Ist man auch krankenversichert?
        Kann ich dabei Nebengewerbe betreiben ?

        Danke !

      2. Elke

        Diese Rechte hat ein Mini Jobber und ich denke mal dass die meisten dieses auch wissen, doch besteht man darauf hatte man den Job die längste Zeig

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      29.7.2010

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